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Gut zu wissen

Welche Grundschule Ihr Kind besucht, richtet sich streng nach der Meldeadresse. Ob Ihre Meldeadresse in unserem Schulbezirk liegt, können Sie der Übersichtskarte der Grundschulbezirke der Stadt Mainz entnehmen.

 

Sie leben in Bretzenheim und Ihr Kind wird bald schulpflichtig?

Dann bekommen Sie ein gutes Jahr vor Schuleintritt Post von uns! Sie müssen also nicht selbst aktiv werden, sondern können entspannt auf die Aufforderung zur Anmeldung an der Heinrich-Mumbächer-Schule warten. Ab etwa einem Jahr vor Schuleintritt finden Sie hier Informationen zu allen zeitlichen Abläufen, die im Vorschuljahr wichtig sind.

 

Sie ziehen nach Bretzenheim/ sind nach Bretzenheim gezogen, wohnen in unserem Einzugsgebiet und möchten Ihr Kind bei uns anmelden?

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

 

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern sich wünschen, dass ihr Kind eine andere als die vorgesehene Grundschule besucht. Die Gründe für diesen Wunsch können vielfältig sein. In diesem Fall können die Eltern einen Antrag aus Schulbezirkswechsel/ Zuweisungsantrag stellen.

 

Der Antrag muss bei der zuständigen Schule gestellt werden. Ihre Schule hält das entsprechende Formular bereit.

Die zuständige Schule leitet den Antrag zur Anhörung an das Team Schulbezirkswechsel des Schulträgers (also der Stadt Mainz) weiter. Dort wird der Antrag von Sachberabeitern geprüft. Das Ergebnis der Anhörung wird der zuständigen Schule mitgeteilt.

 

Die zuständige Schule sowie die weitere beteiligte Schule folgen in der Regel dem Ergebnis der Anhörung. Die zuständige Schule verfasst, je nach Sachlage, den Zuweisungs- oder Ablehnungsbscheid und gibt den Bescheid an die Eltern des Kindes und die andere beteiligte Schule weiter. Es steht Ihnen frei, ggf. gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

 

Wenngleich es die Ausnahme ist, dass der Antrag auf Schulbewirkswechsel genehmigt wird, so gibt es doch einige Gründe, die vom Schulträger anerkannt werden. Dazu gehören z.B. die Zusage eines Hortplatzes, wenn sich der Hort in unmittelbarer Nähe der anderen Schule befindet oder die Tatsache, dass bereits ältere Geschwister des Schulkindes die andere Schule besuchen und sich der Schulbesuch der beiden Kinder noch um mindestens ein Jahr überschneidet. Auch der Wunsch, dass das Kind eine Ganztagsschule besuchen soll, wird für einen Wechsel anerkannt, sofern es sich bei der Wunschschule um die nächstgelegene Ganztagsschule handelt.

 

Falls Sie noch weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.